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Liebe Vereinsverantwortliche,

das Warten hat ein Ende. Seit heute dürft ihr endlich wieder unter Einhaltung bestimmter Auflagen Sport anbieten. Die Politik setzt dabei ihren Kurs der Vorsicht fort und gibt für die Wiederaufnahme des Betriebs einzelne, aufeinander abgestimmte Schritte vor. 

Für den Sport in Bayern bedeutet dies, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab heute, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben.

Nach wie vor ist nach Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich.

Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
  • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
  • kontaktfreie Durchführung
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  • keine Zuschauer

Wie geht es weiter? Der Deutsche Turner-Bund hat in Anlehnung an die durch den DOSB formulierten Leitplanken spezifische Übergangsregeln für seine Sportarten erarbeitet. Diese Übergangsregeln sind die Grundlage für einen ersten Schritt zur Rückkehr in ein vielfältiges, vereinsbasiertes Sporttreiben in Deutschland. Bitte nutzt diese bereits jetzt zur Vorbereitung auf die Zeit, wenn wir das Training auch Indoor wieder starten dürfen. Die Übergangsregelungen für die einzelnen Sportarten könnt ihr auf unserer Website einsehen.

Eine vom DTB ausgearbeitete Organisationshilfe inklusive vereinsspezifischem Wiedereinstiegskonzept, Organisationshinweisen für Trainingsstunden sowie hilfreichen Checklisten schicken wir euch anbei mit.

Auch der BLSV stellt Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Verfügung – diese findet ihr hier.

Solltet ihr weitergehende Fragen haben, stehen euch unsere Mitarbeiterinnen im Team Service gerne helfend zur Seite. Dieses erreicht ihr unter [email protected] und 089 15720-314.

Wir wünschen euch einen guten Start in den Wiedereinstieg und möchten an euch alle appellieren, euch an die Abstandsregeln und neuen Vorschriften zu halten. Nur so kann es schrittweise zu weiteren Lockerungen kommen und das Vereinsleben hoffentlich bald wieder richtig aufleben.

Mit sportlichen Grüßen

Euer Team Service